Visique

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Digitalagentur VISIQUE UG (haftungsbeschränkt), für Kunden

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur VISIQUE UG (haftungsbeschränkt) – nachstehend „Agentur“ genannt – mit ihrem Vertragspartner. – nachstehend „Kunde“ genannt –

1.2. Die Agentur erbringt seine Leistungen, wenn nicht anders, schriftlich festgehalten, ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Entgegenstehenden oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

1.3. Die Agentur ist berechtigt, die AGB mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Kunden zumutbar ist. Die Agentur teilt dem Kunden die Änderungs-Ankündigung unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen mit. Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.

1.4. Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

1.5. Die Agentur verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für eigene Werbeaktionen.

2. Vertragsdurchführung

2.1. Der Vertrag kommt nach Festlegung der wesentlichen Vertragsbedingungen durch auf einen Vertragsschluss gerichtete übereinstimmende Willenserklärung der Agentur und des Kunden zustande. Grundlage für die vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang und Vergütung) ist der jeweilige Vertrag, welcher allein durch schriftlichen Abschluss zustande kommt.

2.2. Soweit der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages oder nachträgliche Änderungswünsche abgibt, werden diese nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur Vertragsbestandteil. Schweigen auf ein Angebot des Kunden gilt nicht als Annahme.

2.3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Erhöhung des im Angebot festgelegten Entwicklungs Aufwandes zu verlangen.

3. Pflichten des Kunden

3.1. Der Kunde verpflichtet sich, dass er sich hinsichtlich zu erteilender Genehmigungen vor Beginn der Arbeiten gegenüber der Agentur zu erklären hat, damit der Ablauf der Agentur nicht beeinträchtigt wird und die Agentur in der Lage ist, Folgearbeiten ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen. Der Kunde verpflichtet sich, eine genaue Beschreibung des jeweils von der Agentur zu betreuenden Auftrages, die hierzu erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, einen der Agentur erteilten Auftrag nicht parallel an Dritte zu vergeben, sofern nicht eine schriftliche Zustimmung von der Agentur dafür vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich, die überlassene Webspace nicht zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu verwenden.

3.2. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass seine Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die betrifft insbesondere die gesetzliche Pflicht zur Anbieterkennzeichnung (Impressum). Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, dass durch die von ihm in Auftrag gegebenen Arbeiten keine Rechte Dritter verletzt werden. Die Prüfung der Rechtslage obliegt insoweit dem Kunden. Im Kollisionsfalle stellt der Kunde die Agentur von Ansprüchen Dritter frei.

3.3. Die Agentur kann Webseiten des Kunden ohne Vorwarnung sperren, falls der Kunde Programme auf seinem Angebot ablaufen lässt, die das Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigen. Bei Verstößen kann die Agentur die entsprechenden Seiten sofort sperren.

4. Mitwirkungspflicht und Regelung zum Abnahmeverzug

4.1. Der Kunde verpflichtet sich zu einem aktiven Mitwirken, falls dies erforderlich wird, damit die VISIQUE UG (haftungsbeschränkt) die vertraglich vereinbarten Leistungen für den Kunden erbringen kann.

4.2. Durchgeführte Änderungen oder Anpassungen durch die VISIQUE UG (haftungsbeschränkt), aufgrund von Abnahmeverzug, können zusätzliche Kosten und Verzögerungen nach sich ziehen, die vom Kunden zu tragen sind.

4.3. Nachträglich gewünschte Änderungen oder Anpassungen durch den Kunden – aufgrund von Abnahmeverzug – können zusätzliche Kosten und Verzögerungen nach sich ziehen, die vom Kunden zu tragen sind.

5. Vergütung der Agentur

5.1. Die Art und Höhe der Vergütung ist vor Vertragsschluss zu vereinbaren. Bei fehlender Vereinbarung gilt die übliche Vergütung als vereinbart. Es gelten dabei die jeweils gültigen Vergütungssätze der Agentur. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle anfallenden Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Auslagen und sonstige Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch der Firma entstehen, werden der Agentur von dem Kunden zum Selbstkostenpreis erstattet. Hierzu zählen z. B. auch außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.

5.2. Am Ende der Beratung bzw. Umsetzung von Maßnahmen wird die vereinbarte Vergütung mit Rechnungsstellung fällig. Es bedarf keiner Abnahme im Sinne des §§ 640 ff. BGB.

5.3. Die Agentur ist berechtigt, bei von ihr gemäß der zu Grunde liegenden Vereinbarung mit dem Kunden an Dritte zu erteilenden Aufträgen vom Kunden Vorauszahlung zu verlangen.

5.4.1 Die Agentur ist auch berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes im Einzelnen Vorschüsse zu verlangen. Bei Development-Projekten sind fünfundzwanzig Prozent der Auftragssumme bei Auftragserteilung zu zahlen. Anschließend erhält der Kunde je nach Projektfortschritt weitere Abschlagsrechnungen. Bei Online-Marketing-Projekten sind Einrichtungskosten bei der Auftragserteilung zu zahlen. Anschließend erhält der Kunde ab Betreuungsstart Monatsabrechnungen.

5.4.2 Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt für jede angefangene Viertelstunde zu einem Viertel des Stundensatzes (15-Minuten-Taktung).

5.5. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung für Entwicklungsdienstleistungen nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen fällig. Zahlungen sind ohne Abzug, unter Angabe der Rechnungsnummer, frei auf das Konto der Agentur zu leisten. Verzug tritt automatisch ohne vorherige Mahnung 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein.

5.6. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.7. Bei Zahlungsverzug oder Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden kann die Agentur Vorkasse verlangen. Bei Überschreitung des Zahlungstermins fallen Verzugszinsen von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszins der LZB an. Bei Zahlungsverzug, bei Insolvenzantrag oder Zahlungseinstellung von Kunden im Sinne § 24 AGBG kann die Agentur Vorkasse verlangen und alle noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort geltend machen. Kommt der Kunde für 2 aufeinander folgende Monate ganz oder teilweise mit den Monatsrechnungen bzw. mit einem Saldo, der einen Zweimonatsbetrag übersteigt, in Rückstand, kann die Agentur unbeschadet seiner sonstigen Ansprüche fristlos kündigen und die vertraglichen Leistungen einstellen, insbesondere den Kunden vom Netz abschalten.

5.8. Monatlich bzw. jährlich vereinbarte Online-Marketing-Betreuungen, Internetdienstleistungen & Serviceverträge, mit gleichbleibenden Gebühren, werden zu Beginn des jeweiligen Monats bzw. Jahres in Rechnung gestellt. Provisionsbasierte Betreuungsmodelle und/oder darüber hinaus vereinbarte zusätzliche Aufwände (z.B. Social-Media-Postings, Bannererstellungen, usw.) werden bis zur Monatsmitte des Folgemonats rückwirkend berechnet, solange nichts anderes vereinbart wurde.

5.9. Nach der Auftragsannahme durch den Kunden & die Agentur werden vereinbarte Hosting-Dienstleistungen zum benötigten Zeitpunkt beim jeweiligen Subunternehmen bestellt und jeweils zum Beginn des Monats zurückdatiert und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

6. Geheimhaltung

6.1. Die Agentur, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über Geheimnisse des Kunden, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für ihren Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

6.2. Der Kunde kann die Agentur schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt über den Zeitpunkt der Beendigung des Agenturvertrages hinaus.

7. Eigentumsrecht und Urheberschutz

7.1. Für alle Leistungen der Agentur (z.B. Konzepte sowie auch einzelne Teile daraus), verbleibt das Urheberrecht und das ausschließliche Nutzungsrecht bei der Agentur. Der Kunde erwirbt durch die Vergütungszahlung nur das einfache Nutzungsrecht im vereinbarten Nutzungsumfang.

7.2. Die für den Kunden erstellten Produkte verbleiben auch nach Übergabe an den Kunden bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit der Agentur im Eigentum der Agentur.

7.3. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.